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SchutzgebieteSchutzgebiete

Es gibt verschiedene Schutzmaßnahmen und dementsprechend unterschiedliche Typen von Schutzgebieten, um landschaftliche, ökologische oder biologische Interessen zu schützen. Im Folgenden erhältst Du Informationen zu einigen dieser Gebiete, auf die Taucher am und um Tauchgewässer treffen können und die oftmals auch Tauchregeln beeinflussen.

Wasserschutzgebiet

Wasserschutzgebiete schützen unser Trinkwasser. Daher unterliegen diese Gebiete Maßnahmen, die vor allem die weitere Nutzung einschränken und dafür sorgen sollen, dass keine Verunreinigungen in das Wasser gelangen. Wasserschutzgebiete gliedern sich meist in Fassungsbereich sowie engere und weitere Schutzzone; daher auch die Auflistungen in Wasserschutzzone I, II und III. Die Wasserschutzbehörde ist für die Durchsetzung, Kontrolle und Überwachung der Gebiete zuständig. Die Rechtsgrundlagen für Wasserschutzgebiete befinden sich in den Landeswassergesetzen.

Naturdenkmale

Ein Naturdenkmal ist klein, schützenswert und hat oftmals eine kulturelle Bedeutung. Einzelobjekte, kleine Flächen, sogenannte Naturschöpfungen wie zum Beispiel einzelne Bäume gehören zu dieser Kategorie. Naturdenkmale werden geschützt, weil sie selten oder schön sind. Sie unterliegen den Landesgesetzen.

Biotopschutz

Der Biotopschutz dient dem Artenschutz. Lebensräume für eine Tier- oder Pflanzengemeinschaft sollen erhalten bleiben. Ziel ist es, die Artenvielfalt zu schützen und ein Netzwerk von Biotopen zwischen den Großschutzgebieten wie Landschafts- und Naturschutzgebiete zu bewahren. Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesamt für Naturschutz/Biotopverbund und Bundesamt für Naturschutz/Grünes Band.

Landschaftsschutzgebiet

In Deutschland können wir durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG ) gebietsbezogenen Naturschutz ausüben. Das heißt, man kann Landschaften, also mögliche Lebensräume, schützen und nicht unbedingt die einzelnen darin lebenden Tiere oder Pflanzen. Zu gebietsbezogenem Naturschutz gehören die Landschaftsschutzgebiete (LSG). Die Flächen auszuweisen ist Ländersache. Gekennzeichnet sind viele dieser Flächen durch das grüne Schild mit dem Weißkopfseeadler. Zwar müssen die Flächen geschützt werden, aber es besteht kein absolutes Veränderungsverbot. Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesamt für Naturschutz/Landschaftsschutzgebiete.

Naturschutzgebiet

Eine weitere Möglichkeit des gebietsbezogenen Naturschutzes sind Naturschutzgebiete (NSG). Diese können aus unterschiedlichen Gründen ausgezeichnet worden sein. Vor allem aber natürlich, um Tiere und Pflanzen zu schützen und zum Beispiel auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen. Die verschiedenen Naturschutzbehörden wählen die Gebiete aus.
In den alten Bundesländern wurde das grüne dreieckige Schild mit dem Weißkopfseeadler benutzt um die NSGs auszuweisen. In der ehemaligen DDR und anschließend in den neuen Bundesländern wurde das gelbe Schild mit der Waldohreule benutzt, das nun in der ganzen Bundesrepublik verwendet werden soll.
In NSGs sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Es gilt ein sogenanntes absolutes Veränderungsverbot. Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesamt für Naturschutz/Naturschutzgebiete.

Europäische Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zur Bildung eines europäischen Biotopverbundsystems Natura 2000

Die Schutzgebiete von "Natura 2000" sind eine einzigartige Möglichkeit, europaweit ein Netzwerk aus Schutzgebieten zu erstellen und somit auch die Isolierung von Gebieten zu verhindern. Das Netz besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesamt für Naturschutz/Natura 2000.

Nationalparke

Nationalparke zählen, wie auch Landschafts- und Naturschutzgebiete, zu den gebietsbezogenen Naturschutzgebieten. Sie repräsentieren in Deutschland ein nationales Naturerbe, sind groß, einzigartig und in einem naturnahen Zustand. Nationalparke werden in Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern, dem Bundesumweltministerium und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgewiesen. Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesamt für Naturschutz/Nationalparke.

Biosphärenreservat

Die UNESCO weist weltweit Biosphärenreservate im Rahmen des Programms Mensch und Biosphäre (Man and Biosphere - MAB) zum Schutz typischer vom Mensch geschaffener Kulturlandschaften aus. Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesamt für Naturschutz/Biosphärenreservate.


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