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WasserrahmenrichtlinieWasserrahmenrichtlinie

Einführung der EG-Wasserrahmen-Richtlinie - Einordnung und Zielstellungen

In den letzten zehn Jahren wurde eine Revision der EU-Wasserpolitik vorbereitet. Am 23. Oktober 2000 verabschiedete das EU-Parlament mit dem Rat der Europäischen Union die "Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik". Die EG-Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) wurde am 22. Dezember 2000 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat damit in Kraft.

Die WRRL zielt auf den Schutz und die Verbesserung des qualitativen Zustands der Gewässer und die Förderung einer nachhaltigen, ausgewogenen Wasserwirtschaft. Sie wird zu einer grundsätzlichen Neuorientierung in der deutschen Wasserwirtschaft führen. Über Staats- und Ländergrenzen hinweg sollen die Gewässer durch ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Flussgebietseinheiten bewirtschaftet werden. Das heißt, dass die Verwaltung sich künftig nicht mehr nach administrativen Grenzen richten soll, sondern nach Flusseinzugsgebieten. Grundwasserkörper werden möglichst sinnvoll den Flusseinzugsgebieten zugeordnet. Vorrangiges Umweltziel der WRRL ist es, bis zum Jahre 2015 einen "guten Zustand" für alle Gewässer zu erreichen.

Der Wirkungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf Oberflächenwasser (Flüsse und Seen), Grundwasser, den Küstenbereich und Übergangsgewässer (zwischen Fluss und Meer). Zum Teil bezieht sie auch Feuchtgebiete mit ein. Die Wasserrahmen-Richtlinie nimmt unter anderem Bezug auf die Badegewässerrichtlinie, die Nitratrichtlinie, die Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer, die (Fauna-Flora-) Habitatrichtlinie (FFH) und die Vogelschutzrichtlinie (SPA).

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