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AggertalsperreAggertalsperre

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Seensteckbrief

Tauchen erlaubt

Ja

Größe (ha)

120

Höhe über Null (m)

284

Zufluss

Zuflüsse sind die Agger, Genkel und Rengse

Schutzstatus

Die Talsperre gehört zum Oberbergischen Kreis, der das östliche Teilgebiet des Naturparks Bergisches Land darstellt.

Alter

1927-1929

Nutzung

eissport, schifffahrt

Kurzinfo

Die Aggertalsperre im Oberbergischen Land unterscheidet sich vor allem durch die drei getrennten Täler vom üblichen Talsperrenbild. Das Tauchen wird durch den Tauchsportverband Nordrhein-Westfalen e.V. geregelt.

Tauchsee-Informationen

Tauchen erlaubt/verboten: 
Tauchen erlaubt.
Tauchinformationen: 

Die Staumauer bei guter Stauhöhe. Hierbei kann eine Tauchtiefe von bis zu 40 Metern erzielt werden.

Das Tauchgebiet in ganzer Breite von der Staumauer aus gesehen.

Bild: 
Karte: 
Beschränkung: 

Das Tauchgebiet ist räumlich beschränkt. Es darf nur bis 50m an die Staumauer herangetaucht werden. Das Tauchgebiet erstreckt sich bis zur Spitze der Halbinsel (siehe Karte).

Tauchordnung der Aggertalsperre:

1) Die Ausübung des Tauchsports ist allen Tauchern, die die Voraussetzung von Ziffer 4 erfüllen, im Rahmen dieser Tauchordnung gestattet.

2) Während der Tauchsaison, die vom Tauchsportverband Nordrhein-Westfalen e.V. (TSV NRW) bekannt gegeben wird, ist das Tauchgebiet an Sonn- und Feiertagen von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet (außer Karfreitag). Während der offiziellen Öffnungszeiten ist ein vom TSV NRW benannter Diensthabender anwesend, seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Der Tauchpass ist bei der Anmeldung beim Diensthabenden abzugeben. Mit der Anmeldung zum Tauchgang beim Diensthabenden wird gleichzeitig die Tauchordnung für die Aggertalsperre in der jeweils gültigen Fassung anerkannt. Die Tauchordnung kann bei dem Diensthabenden eingesehen werden. Die offiziellen Öffnungszeiten werden im Sporttaucher bekannt gegeben. Die Freigabe des Tauchens außerhalb dieser Zeiten wird vom TSV NRW auf Antrag gesondert geregelt.

3) Die Freigabe des durch Bojen gekennzeichneten Tauchgebietes ist durch eine Taucherflagge zu signalisieren.

4) Für die Durchführung von Tauchvorhaben sind die Richtlinien des VDST verbindlich. Tauchen ist nur gestattet, unter Vorlage eines gültigen Taucherpasses mit Versicherungsnachweis und einer gültigen tauchsportärztlichen Bescheinigung.

5) Für die Nutzung der Aggertalsperre wird eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Anlage erhoben. Die Aufwandsentschädigung ist vor dem Tauchen an den Diensthabenden zu entrichten oder nachzuweisen.

6) Die Dienst habenden Personen vertreten den TSV NRW. Sie regeln die Belange des TSV NRW im Sinne dieser Tauchordnung. Sie führen ein Dienstbuch.

7) Das selbstständige Tauchen ist mit CMAS* oder gleichwertiger Qualifikation nach Äquivalenzliste mit einem Partner höherer Ausbildung gestattet. Es darf nur ein Taucher mit CMAS* oder gleichwertiger Qualifikation nach Äquivalenzliste in der Tauchgruppe sein. Anfänger sowie Jugendliche dürfen mit einem Tauchlehrer tauchen. Jede Tauchgruppe muss einen Gruppenführer benennen. Er übernimmt die Verantwortung für die gesamte Gruppe. Die Anzahl der gleichzeitig im Wasser befindlichen Taucher wird auf maximal 25 Personen begrenzt.

8) Verboten sind: - Nachttauchgänge (Tauchgänge von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) - Eistauchgänge - Tauchgänge außerhalb des gekennzeichneten Tauchgebietes des TSV NRW in der Aggertalsperre - Tauchgänge in unmittelbarer Nähe der Staumauer. Es ist ein Abstand von 50m einzuhalten!

9) Tauchgeräte müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen genügen. Jeder Taucher muss eine Taucherweste oder ein Taucherjackett tragen. Jeder Taucher muss eine Unterwasserlampe mitführen.

10) Das Tauchen geschieht auf der Grundlage dieser Tauchordnung und auf eigene Gefahr. Regressansprüche sind ausgeschlossen.

11) An der Aggertalsperre sind verboten:
- Fisch- und Wildfrevel
- Eingriffe in die Natur
- Feuer zu entzünden oder zu grillen
- Beschädigung von Anlagen des Aggerverbandes und der Forstwirtschaft
- Verlassen der öffentlichen Wege, außer an den vorgeschriebenen Tauchstellen
- Befüllung von Tauchgeräten mit Kompressor am Tauchgebiet, am Gewässer und in der näheren Umgebung
- Behinderung und Belästigung andere Erholungssuchender

12) Das Nichtbeachten dieser Tauchordnung kann zu einem Tauchverbot führen. Der Diensthabende kann bei Verstößen Sofortmaßnahmen ergreifen. Bei Verstößen gegen diese Ordnung ist ein schriftlicher Bericht an den Vorstand des TSV NRW innerhalb einer Woche zu senden. Der Vorstand kann ein Tauchverbot für den oder die betroffenen Taucher erlassen.

13) Diese Tauchordnung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft.

Tauchsportverband NRW e.V.

Geschichte: 

Die Gegend wurde schon früh besiedelt und genutzt. So findet man auf dem Bergrücken zwischen der Agger und der Genkel Überreste von frühgeschichtlichen Ringwallanlagen (Burg Zinne).
Da sich viel Industrie an den Gewässern angesiedelt hatte, aber nicht genügend Energie aus den ungebändigten Bächen gewonnen werden konnte, ergriff Bernhard Krawinkel die Initiative und erwirkte den Bau der Aggertalsperre. Über 20 Gehöfte mußten dem steigenden Wasser weichen, die Ruinen einiger Gebäude sind noch zu finden.

Die beiden Auslässe liegen bei Flutung außerhalb des Tauchbereichs (links). Die Agger im Trockenzustand. Während der Sanierung der Staumauer 2002. Blick auf den Brecher, der zum Steinebrechen für die Mauer verwendet wurde (rechts).

Das Ostufer mit seinen Terrassen. Hier finden sich im Spätsommer große Schwärme von Jungfischen im Flachwasserbereich (links). Die Staumauer mit Brecher und Blick auf das Ostufer. Darüber Häuser von Bergneustadt (rechts).

Einmündungsbereich in den östlichen Teil der Aggertalsperre.

Der heutige Zweck der Talsperre ist Wasserkrafterzeugung, Hochwasserschutz, Niedrigwasseraufhöhung und Brauchwasserversorgung.

Freizeitangebot und Anreise

Badesee (Eigenschaft): 
Nein
Lage: 

50 Kilometer östlich von Köln, in der Nähe von Gummersbach.

Anfahrt: 

Auf der A4 zum Autobahnkreuz Reichshof/Bergneustadt (Abfahrt 26), dann auf die B256 in Richtung Bergneustadt wechseln. Dem Straßenverlauf der B256 an der Abfahrt Gummersbach folgen und bei der Einmündung Richtung Derschlag rechts abbiegen. An der Kreuzung Richtung Dümmlinghausen/Aggertalsperre die B55 geradeaus benutzen und der Ausschilderung zur Aggertalsperre folgen. In Dümmlinghausen den Kreisverkehr an der zweiten Ausfahrt verlassen, den Ort durchfahren und den Berg sowie die Staumauer überschreiten. Nach ca. 200 m befindet sich hinter den Parkplätzen der Zugang zum Taucheinstieg; der Platz vor dem Zugang ist für den Rettungswagen frei zu halten; der Zugang selbst wird mithilfe einer Kette gegen durchfahrende Fahrzeuge gesichert.

Tauchplatz wird geladen...
Eigenschaften: Befestigter Einstieg Parkplatz vor Ort Tauchen erlaubt

Bilder

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Monitoring

Tauchplatz-Details

Taucheranzahl

Es dürfen nur maximal 25 Personen gleichzeitig im Wasser sein. Daher bitte anmelden, insbesondere wer mit einer Gruppe zum Tauchen kommen möchte.

Parkplatzsituation

Notfallinfo

Telefon

Eigenschaften

Befestigter EinstiegParkplatz vor OrtTauchen erlaubt

Tauchzugang

Der Taucheinstieg befindet sich am Westufer hinter der Sperrmauer. Je nach Wasserstand kann der Einstieg flacher oder steiler sein.

Einstieg für Taucher auf der Westseite, vom Ostufer aus fotografiert.

Einstiegsstelle mit Anmeldungshäuschen für Taucher von der Staumauer aus.

Taucher an der Einstiegsstelle kurz vor dem Tauchgang.

Taucherlaubnis

Das Tauchen im See ist gebührenpflichtig.

Anmeldung sollte telefonisch oder per E-Mail über den TFS Siegerland laufen.

Anmelde- und Kontrollstelle für Taucher

Verordnung

Taucherordnung seit dem 28. Oktober 1996 in Kraft.

Zeitliche Beschränkungen

Während der Tauchsaison: Öffnungszeiten Sonn- und Feiertags 10:00 bis 16:00 Uhr. Nacht- und Eistauchgänge sind verboten.

Füllstation

Flaschenfüllen ist nicht möglich.

Regionale Ansprechpartner

Tauchsportverband NRW e.V. Tauchverein oder Tauchverband
Friedrich-Alfred-Straße 25
47055 Duisburg
0203/7381677
0203/7381678
info@tsvnrw.de
http://www.tauchsportverband-nrw.de
Freizeitcamp Aggertalsperre Campingplatz
Derschlager Straße 4
51647 Gummersbach - Lantenbach
02261/66527
02261/817112
info@freizeitcamp.de
http://www.freizeitcamp.de

Öffnungszeiten: 01. April bis 01. Oktober

Andere Zeiten nach Absprache.

TFS Siegerland Tauchverein oder Tauchverband
Postfach 100925
57009 Siegen
0271/45493
info@tfs-siegen.de
http://www.tfs-siegen.de

Anmeldung zum Tauchen in der Aggertalsperre.

Unterkünfte und Versorgung

Übernachtung

Campingplatz bei Lantenburg, direkt am See (Freizeitcamp Aggertalsperre) sowie weitere Übernachtungsmöglichkeiten in den umliegenden Ortschaften.

Verpflegung

Gaststätte "Zur Seeklause" am Freizeitcamp Aggertalsperre, Restaurants an der Staumauer und in der Umgebung.

Beobachtbare Parameter
Format: 04.02.2012
Format: 19:56
m
m
min
m
Messbare Parameter
m
°C
°C
Sprungschicht von / bis (m): Reihenfolge
m
m
cm
Sonstige Beobachtungen
Bild: Reihenfolge
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Name Sichtweite (m) Temp. Grund Temp. Oberfläche Tauchplatz Link
WLT-Umwelt (23.01.2012) 8.00m 5.00°C 4.00°C Aggertalsperre Details
Gast (22.01.2012) 8.00m 5.30°C 5.00°C Aggertalsperre Details
Gast (22.01.2012) Aggertalsperre Details
user_37854 (06.07.2008) 21.00°C Aggertalsperre Details
user_37854 (06.07.2008) 5.00°C Aggertalsperre Details
user_37854 (06.07.2008) 8.00m Aggertalsperre Details
koelle76 (24.02.2008) 9.00m Aggertalsperre Details
koelle76 (24.02.2008) 4.00°C Aggertalsperre Details
koelle76 (24.02.2008) 2.00°C Aggertalsperre Details
miro (21.02.2008) 3.00°C Aggertalsperre Details
miro (21.02.2008) 4.00°C Aggertalsperre Details
miro (21.02.2008) 6.00m Aggertalsperre Details
user_39562 (12.05.2007) 7.00m Aggertalsperre Details
user_39562 (12.05.2007) 5.00°C Aggertalsperre Details
user_39562 (12.05.2007) 17.00°C Aggertalsperre Details
user_39562 (02.05.2007) 7.00°C Aggertalsperre Details
user_39562 (02.05.2007) 3.00m Aggertalsperre Details
user_39562 (02.05.2007) 17.00°C Aggertalsperre Details

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