Seit 2008 hat sich das Landeswassergesetz in Schleswig-Holstein geändert und somit auch die Situation für Taucher. Bitte Infos genau durchlesen!
Tauchsee-Informationen
Tauchen erlaubt/verboten:
Tauchen erlaubt.
Tauchinformationen:
Infolge der Änderung des Landeswassergesetzes von Schleswig-Holstein ist in den landeseigenen Seen der Tauchsport erlaubt. Zu beachten ist allerdings, dass sich die Seen hierfür voll und ganz im Eigentum des Landes befinden müssen. Informiert Euch daher bitte vorher genau, in welchem See ihr tauchen dürft.
Diese Regelung gilt für alle Taucher. Der Plöner See ist zum Beispiel nur teilweise im Landesbesitz. Hier dürfen nach wie vor nur Mitglieder von Vereinen des Landesverbandes Schleswig-Holstein mit Berechtigungskarte tauchen!
Die Nutzung der Seen ist kostenfrei. Diese Regelungen konnten nur durch viel Überzeugungsarbeit entstehenm und es existieren weiterhin sehr viele Skeptiker. Daher ist es besonders wichtig, folgende Verhaltensweisen beizubehalten:
1. Haltet Euch an die Regeln!
2. Taucht verantwortungsbewußt!
3. Informiert nach wie vor die Fischereipächter über Eure Tauchaktivitäten! Diese können Euch aktuelle Infos zum See geben und Euch informieren, ob zum Beispiel Fischereigerät ausliegt, das nicht beeinträchtigt werden darf!